WIRBELSTROMPRÜFUNG - Stufe 3
Schulung Prüfung
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1. Grundlagen der Wirbelstromprüfung
2. Standardtechniken der Wirbelstromprüfung
3. Gerätetechnik
4. Wirbelstromprüfsonden
5. Auswertung von Wirbelstromanzeigen
6. Überwachung des Wirbelstrom-Prüfsystems
7. Besondere Applikationen und Sondertechniken
8. Wirbelstromprüfung von Rohren, Stangen und Drähten
9. Wirbelstromprüfung von Kraftwerkskomponenten
10. Wirbelstromprüfung mit Tastsonden
11. Leitfaden zur Erstellung von Verfahrensbeschreibungen
Die Stufe-3-Schulung vertieft Ihr Grundwissen zur Wirbelstromprüfung. Sie lernen die Standardtechniken ausführlich kennen und wie die dazu benötigten Hilfsmittel richtig eingesetzt werden. In der Beurteilung und Auswertung der Prüfergebnisse nach den Regelwerken vermitteln wir Ihnen eine sichere Basis. Besondere Applikationen und Sondertechniken runden die Schulungsinhalte ab.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
e) ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.
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1. Grundlagen der Wirbelstromprüfung
2. Standardtechniken der Wirbelstromprüfung
3. Gerätetechnik
4. Wirbelstromprüfsonden
5. Auswertung von Wirbelstromanzeigen
6. Überwachung des Wirbelstrom-Prüfsystems
7. Besondere Applikationen und Sondertechniken
8. Wirbelstromprüfung von Rohren, Stangen und Drähten
9. Wirbelstromprüfung von Kraftwerkskomponenten
10. Wirbelstromprüfung mit Tastsonden
11. Leitfaden zur Erstellung von Verfahrensbeschreibungen
Die Stufe-3-Schulung vertieft Ihr Grundwissen zur Wirbelstromprüfung. Sie lernen die Standardtechniken ausführlich kennen und wie die dazu benötigten Hilfsmittel richtig eingesetzt werden. In der Beurteilung und Auswertung der Prüfergebnisse nach den Regelwerken vermitteln wir Ihnen eine sichere Basis. Besondere Applikationen und Sondertechniken runden die Schulungsinhalte ab.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
e) ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.
Kurs-Nr. | Schulung | Prüfung | Veranstalter, Ort | |
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ET3-282
|
24.11.2025 - 01.12.2025 | 02.12.2025 | VECTOR, Hattingen |