ULTRASCHALLPRÜFUNG - Stufe 3
Schulung Prüfung
Die erste Stufe 3 Zertifizierung kann nur mit einem Basic-Kurs der gleichen Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Ein Basic-Kurs, der nicht durch sector cert zertifiziert ist, kann bei der ersten Stufe 3 Prüfung im Rahmen der sector cert Zertifizierung nicht anerkannt werden. Es gibt auch kein Anerkennungsverfahren für Fremdszertifikate.
Haben Sie den Basic-Kurs bei einer anderen Zertifizierungsstelle gemacht, so müssen Sie die erste Stufe 3 Zertifizierungt auch bei dieser Zertifizierungsstelle durchführen oder sie machen erneut einen Basic-Kurs bei sektor cert.
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1. Physikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung
2. Standardtechniken der manuellen Ultraschallprüfung
3. Automatische Ultraschallprüfung
4. Darstellung und Bewertung von Ultraschallbefunden
5. Eigenschaften und Kontrolle der Ultraschall-Prüfausrüstung
6. Besondere Techniken und Applikationen
7. Regelwerke für die Ultraschallprüfung von Guss-, Schmiede- und Stabmateria
8. Regelwerke für die Ultraschallprüfung von Schweißnähten
9. Regelwerke für die Ultraschallprüfung von Blechen und Rohren
10. Leitfaden zur Erstellung von Verfahrensbeschreibungen
11. Besonderheiten der Ultraschallprüfung nach ASME-Code
In dieser Stufe-3-Schulung vervollständigen Sie Ihr Wissen zu Standardtechniken der Ultraschallprüfung und lernen darüber hinaus neue Techniken sowie die automatisierte Ultraschallprüfung in Produktionslinien kennen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung können Sie Prüfungsabläufe umfassend planen und Befunde präzise beurteilen, bewerten und interpretieren. Zudem gehen wir auch auf geltende Regelwerke, Normen und Abnahmevorschriften ein und Sie erlernen die exakte Anfertigung einer ZfP-Verfahrensbeschreibung.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
e) ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.
Die erste Stufe 3 Zertifizierung kann nur mit einem Basic-Kurs der gleichen Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Ein Basic-Kurs, der nicht durch sector cert zertifiziert ist, kann bei der ersten Stufe 3 Prüfung im Rahmen der sector cert Zertifizierung nicht anerkannt werden. Es gibt auch kein Anerkennungsverfahren für Fremdszertifikate.
Haben Sie den Basic-Kurs bei einer anderen Zertifizierungsstelle gemacht, so müssen Sie die erste Stufe 3 Zertifizierungt auch bei dieser Zertifizierungsstelle durchführen oder sie machen erneut einen Basic-Kurs bei sektor cert.
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1. Physikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung
2. Standardtechniken der manuellen Ultraschallprüfung
3. Automatische Ultraschallprüfung
4. Darstellung und Bewertung von Ultraschallbefunden
5. Eigenschaften und Kontrolle der Ultraschall-Prüfausrüstung
6. Besondere Techniken und Applikationen
7. Regelwerke für die Ultraschallprüfung von Guss-, Schmiede- und Stabmateria
8. Regelwerke für die Ultraschallprüfung von Schweißnähten
9. Regelwerke für die Ultraschallprüfung von Blechen und Rohren
10. Leitfaden zur Erstellung von Verfahrensbeschreibungen
11. Besonderheiten der Ultraschallprüfung nach ASME-Code
In dieser Stufe-3-Schulung vervollständigen Sie Ihr Wissen zu Standardtechniken der Ultraschallprüfung und lernen darüber hinaus neue Techniken sowie die automatisierte Ultraschallprüfung in Produktionslinien kennen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung können Sie Prüfungsabläufe umfassend planen und Befunde präzise beurteilen, bewerten und interpretieren. Zudem gehen wir auch auf geltende Regelwerke, Normen und Abnahmevorschriften ein und Sie erlernen die exakte Anfertigung einer ZfP-Verfahrensbeschreibung.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
e) ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.
Kurs-Nr. | Schulung | Prüfung | Veranstalter, Ort | |
---|---|---|---|---|
UT3-289
|
03.03.2025 - 07.03.2025 | 08.03.2025 | VECTOR, Hattingen | |
UT3-290A
|
23.06.2025 - 27.06.2025 | 28.06.2025 | VECTOR, Hattingen | |
UT3-290
|
30.06.2025 - 04.07.2025 | 05.07.2025 | VECTOR, München | |
UT3-291
|
06.10.2025 - 10.10.2025 | 11.10.2025 | VECTOR, Hattingen | |
UT3-292
|
08.12.2025 - 12.12.2025 | 13.12.2025 | VECTOR, Hattingen |