SICHTPRÜFUNG - Stufe 3
Schulung Prüfung
Die erste Stufe 3 Zertifizierung kann nur mit einem Basic-Kurs der gleichen Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Ein Basic-Kurs, der nicht durch sector cert zertifiziert ist, kann bei der ersten Stufe 3 Prüfung im Rahmen der sector cert Zertifizierung nicht anerkannt werden. Es gibt auch kein Anerkennungsverfahren für Fremdszertifikate.
Haben Sie den Basic-Kurs bei einer anderen Zertifizierungsstelle gemacht, so müssen Sie die erste Stufe 3 Zertifizierungt auch bei dieser Zertifizierungsstelle durchführen oder sie machen erneut einen Basic-Kurs bei sektor cert.
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1. Physikalische Grundlagen der Sichtprüfung
2. Arbeitstechniken der Sichtprüfung
3. Beleuchtung für die direkte Sichtprüfung
4. Hilfsmittel und Geräte für die direkte Sichtprüfung
5. Fehlerkunde Fertigungsbedingte Unvollkommenheiten
6. Typische Anwendungsbeispiele der direkten Sichtprüfung
7. Detailerkennbarkeit in der Sichtprüfung
8. Innenbetrachtungsgeräte
9. Auswertung nach Regelwerken
10. Praktische Übungen:
11. Prüfmittel für Schweißnähte
12. DIN EN 13018
13. DIN EN 13927
14. Bewerten von Schweißnähten
15. DIN EN ISO 17637
16. DIN EN ISO 5817
Diese Schulung vertieft Ihre Fertigkeiten zum Orten und Bewerten von oberflächenbezogenen Qualitätsabweichungen. Sie erhalten spezielle Kenntnisse zur Nutzung optischer Hilfsmittel (z. B. Lupe, Endoskop, Videoskop) und erlernen sowohl Arbeitstechniken als auch die Anwendung in der Fertigung. Mit der Erstellung von Verfahrensbeschreibungen erarbeiten Sie sich den Leitfaden für die Sichtprüfung.
“Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
e) ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.
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Die erste Stufe 3 Zertifizierung kann nur mit einem Basic-Kurs der gleichen Zertifizierungsstelle durchgeführt werden. Ein Basic-Kurs, der nicht durch sector cert zertifiziert ist, kann bei der ersten Stufe 3 Prüfung im Rahmen der sector cert Zertifizierung nicht anerkannt werden. Es gibt auch kein Anerkennungsverfahren für Fremdszertifikate.
Haben Sie den Basic-Kurs bei einer anderen Zertifizierungsstelle gemacht, so müssen Sie die erste Stufe 3 Zertifizierungt auch bei dieser Zertifizierungsstelle durchführen oder sie machen erneut einen Basic-Kurs bei sektor cert.
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1. Physikalische Grundlagen der Sichtprüfung
2. Arbeitstechniken der Sichtprüfung
3. Beleuchtung für die direkte Sichtprüfung
4. Hilfsmittel und Geräte für die direkte Sichtprüfung
5. Fehlerkunde Fertigungsbedingte Unvollkommenheiten
6. Typische Anwendungsbeispiele der direkten Sichtprüfung
7. Detailerkennbarkeit in der Sichtprüfung
8. Innenbetrachtungsgeräte
9. Auswertung nach Regelwerken
10. Praktische Übungen:
11. Prüfmittel für Schweißnähte
12. DIN EN 13018
13. DIN EN 13927
14. Bewerten von Schweißnähten
15. DIN EN ISO 17637
16. DIN EN ISO 5817
Diese Schulung vertieft Ihre Fertigkeiten zum Orten und Bewerten von oberflächenbezogenen Qualitätsabweichungen. Sie erhalten spezielle Kenntnisse zur Nutzung optischer Hilfsmittel (z. B. Lupe, Endoskop, Videoskop) und erlernen sowohl Arbeitstechniken als auch die Anwendung in der Fertigung. Mit der Erstellung von Verfahrensbeschreibungen erarbeiten Sie sich den Leitfaden für die Sichtprüfung.
“Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
e) ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.
“
Kurs-Nr. | Schulung | Prüfung | Veranstalter, Ort | |
---|---|---|---|---|
VT3-293
|
06.05.2025 - 09.05.2025 | 10.05.2025 | VECTOR, München | |
VT3-294A
|
07.07.2025 - 10.07.2025 | 11.07.2025 | VECTOR, Hattingen | |
VT3-295
|
10.11.2025 - 13.11.2025 | 14.11.2025 | VECTOR, Hattingen | |
VT3-296
|
25.11.2025 - 08.11.2025 | 29.11.2025 | VECTOR, München |