EINDRINGPRÜFUNG - Stufe 1
Schulung Prüfung
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1. Physikalische Grundlagen der Eindringprüfung I
2. Vorbereitung und Vorreinigung der Prüffläche
3. Eindringmittel und Eindringvorgang
4. Zwischenreinigung und Trocknung
5. Entwickler und Entwicklungsvorgang
6. Inspektion, Protokollierung, Objekt und Fehlerkunde, Nachreinigung Umwelt und Sicherheit
7. Physikalische Grundlagen der Eindringprüfung II
8. Prüfmittel und Prüfeinrichtungen
9. Überwachung des Prüfsystems / Produktfamilie
10. Auswertung von Anzeigen der Eindringprüfung
11. Objekt- und Fehlerkunde
12. Regelwerke für die Eindringprüfung
Diese Schulung kann für die Stufe 1 und die Stufe 2 separat oder kombiniert gebucht werden. Die Eindringprüfung ist anwendbar auf alle festen Werkstoffe. Mit dieser Methode ist die Prüfung auf z.B. Oberflächenrisse, Bindefehler, Überlappungen und Porenbildung in einem Arbeitsgang möglich. Sie erlangen spezielle Kenntnisse zu den einzelnen Verfahrensschritten und Prüfmittelsystemen. System- und Verfahrenskontrollen werden ausführlich behandelt. Zu den Industriesektoren werden die Regelwerke wie DIN EN ISO 3452-1 sowie Fehlerkataloge und Auswertekriterien vorgestellt.
“Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP nach einer Prüfanweisung und unter Aufsicht von Stufe-2- oder Stufe-3-Personal auszuführen. Das Stufe-1-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden, Nachstehendes in Übereinstimmung mit ZfP-Prüfanweisungen auszuführen:
a) Einstellen der ZfP-Ausrüstung;
b) Durchführung der Prüfungen;
c) Aufzeichnen der Prüfergebnisse und deren Einordnung auf der Grundlage schriftlicher Kriterien;
d) Berichterstattung über die Ergebnisse.”
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen oder ZfP-Prüfanweisungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen;
b) die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen;
c) ZfP-Regelwerke, -Normen, -Spezifikationen und -Verfahrensbeschreibungen in ZfP-Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln;
d) die Ausrüstung einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen;
e) Prüfungen durchzuführen und zu überwachen;
f) Prüfergebnisse nach anwendbaren Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten;
g) alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu beaufsichtigen;
h) Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen;
i) über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.
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1. Physikalische Grundlagen der Eindringprüfung I
2. Vorbereitung und Vorreinigung der Prüffläche
3. Eindringmittel und Eindringvorgang
4. Zwischenreinigung und Trocknung
5. Entwickler und Entwicklungsvorgang
6. Inspektion, Protokollierung, Objekt und Fehlerkunde, Nachreinigung Umwelt und Sicherheit
7. Physikalische Grundlagen der Eindringprüfung II
8. Prüfmittel und Prüfeinrichtungen
9. Überwachung des Prüfsystems / Produktfamilie
10. Auswertung von Anzeigen der Eindringprüfung
11. Objekt- und Fehlerkunde
12. Regelwerke für die Eindringprüfung
Diese Schulung kann für die Stufe 1 und die Stufe 2 separat oder kombiniert gebucht werden. Die Eindringprüfung ist anwendbar auf alle festen Werkstoffe. Mit dieser Methode ist die Prüfung auf z.B. Oberflächenrisse, Bindefehler, Überlappungen und Porenbildung in einem Arbeitsgang möglich. Sie erlangen spezielle Kenntnisse zu den einzelnen Verfahrensschritten und Prüfmittelsystemen. System- und Verfahrenskontrollen werden ausführlich behandelt. Zu den Industriesektoren werden die Regelwerke wie DIN EN ISO 3452-1 sowie Fehlerkataloge und Auswertekriterien vorgestellt.
“Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 1 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP nach einer Prüfanweisung und unter Aufsicht von Stufe-2- oder Stufe-3-Personal auszuführen. Das Stufe-1-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden, Nachstehendes in Übereinstimmung mit ZfP-Prüfanweisungen auszuführen:
a) Einstellen der ZfP-Ausrüstung;
b) Durchführung der Prüfungen;
c) Aufzeichnen der Prüfergebnisse und deren Einordnung auf der Grundlage schriftlicher Kriterien;
d) Berichterstattung über die Ergebnisse.”
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen oder ZfP-Prüfanweisungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen;
b) die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen;
c) ZfP-Regelwerke, -Normen, -Spezifikationen und -Verfahrensbeschreibungen in ZfP-Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln;
d) die Ausrüstung einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen;
e) Prüfungen durchzuführen und zu überwachen;
f) Prüfergebnisse nach anwendbaren Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten;
g) alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu beaufsichtigen;
h) Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen;
i) über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.
Kurs-Nr. | Schulung | Prüfung | Veranstalter, Ort | |
---|---|---|---|---|
PT1-637
|
05.05.2025 - 07.05.2025 | 10.05.2025 | VECTOR, Hattingen | |
PT1-639A
Ausgebucht
|
02.06.2025 - 04.06.2025 | 07.06.2025 | VECTOR, München | |
PT1-641
|
11.06.2025 - 13.06.2025 | 18.06.2025 | VECTOR, Hattingen | |
PT1-643
|
14.07.2025 - 16.07.2025 | 19.07.2025 | VECTOR, Hattingen | |
PT1-644
|
21.07.2025 - 23.07.2025 | 26.07.2025 | VECTOR, München | |
PT1-645
|
18.08.2025 - 20.08.2025 | 23.08.2025 | VECTOR, Hattingen | |
PT1-645A
|
25.08.2025 - 27.08.2025 | 30.08.2025 | BZ Bildungszentrum, Kassel | |
PT1-646
|
01.09.2025 - 03.09.2025 | 06.09.2025 | Brogsitter, Dresden | |
PT1-646A
|
01.09.2025 - 03.09.2025 | 06.09.2025 | Campus Handwerk, Lingen | |
PT1-649
|
15.09.2025 - 17.09.2025 | 20.09.2025 | VECTOR, Hattingen | |
PT1-650A
|
22.09.2025 - 24.09.2025 | 27.09.2025 | Oeltechnik, Waghäusel | |
PT1-651
|
06.10.2025 - 08.10.2025 | 11.10.2025 | VECTOR, Hattingen | |
PT1-652
|
13.10.2025 - 15.10.2025 | 18.10.2025 | VECTOR, München | |
PT1-654
|
17.11.2025 - 19.11.2025 | 22.11.2025 | BBZ der IHK Siegen, Siegen | |
PT1-654A
|
17.11.2025 - 19.11.2025 | 22.11.2025 | BZ Bildungszentrum, Kassel | |
PT1-655
|
24.11.2025 - 26.11.2025 | 29.11.2025 | VECTOR, Hattingen | |
PT1-656
|
08.12.2025 - 10.12.2025 | 13.12.2025 | VECTOR, München | |
PT1-657
|
15.12.2025 - 17.12.2025 | 20.12.2025 | VECTOR, Hattingen |