DURCHSTRAHLUNGSPRÜFUNG - Film - Stufe 2
Schulung Praktikum Prüfung
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1. Physikalische Grundlagen der Durchstrahlungsprüfung
2. Entstehung von Röntgen- und Gammastrahlung
3. Schwächung und Energieauswahl
4. Geometrische Aufnahmebedingungen
5. Bildgütefaktoren und Bildgütebestimmungen
6. Objekt- und Strahlenkontrast
7. Filmsystem und Filmkontrast
8. Detailerkennbarkeit und Bildgütebestimmung
9. Auswertbarer Bereich, Verzerrung und Objektumfang
10. Besondere Strahlenquellen, Aufnahmetechniken und Strahlenempfänger
11. Auswertung von Durchstrahlungsbildern
12. Gießen und Gussfehler
13. Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen von Gussstücken
14. Schweißnähte und Nahtfehler
15. Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen von Schweißnähten
Diese zehntägige Schulung zzgl. vier Tage Praktikum vermittelt weiterführende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Durchstrahlungsprüfung. Die Grundlagen werden vertieft, Begriffe wie Aufbaufaktor, Abbildungsqualität und Prüfempfindlichkeit
praxisbezogen erarbeitet und produkt- und regelwerkbezogene
Kenntnisse aus den Industriesektoren werden vermittelt. Besondere Schwerpunkte: Praxis der Filmauswertung, Prüfplanung einschließlich Erstellung von Anweisungen und Kontrolle von Prüfergebnissen.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen oder ZfP-Prüfanweisungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen;
b) die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen;
c) ZfP-Regelwerke, -Normen, -Spezifikationen und -Verfahrensbeschreibungen in ZfP-Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln;
d) die Ausrüstung einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen;
e) Prüfungen durchzuführen und zu überwachen;
f) Prüfergebnisse nach anwendbaren Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten;
g) alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu beaufsichtigen;
h) Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen;
i) über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.
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1. Physikalische Grundlagen der Durchstrahlungsprüfung
2. Entstehung von Röntgen- und Gammastrahlung
3. Schwächung und Energieauswahl
4. Geometrische Aufnahmebedingungen
5. Bildgütefaktoren und Bildgütebestimmungen
6. Objekt- und Strahlenkontrast
7. Filmsystem und Filmkontrast
8. Detailerkennbarkeit und Bildgütebestimmung
9. Auswertbarer Bereich, Verzerrung und Objektumfang
10. Besondere Strahlenquellen, Aufnahmetechniken und Strahlenempfänger
11. Auswertung von Durchstrahlungsbildern
12. Gießen und Gussfehler
13. Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen von Gussstücken
14. Schweißnähte und Nahtfehler
15. Auswertung von Durchstrahlungsaufnahmen von Schweißnähten
Diese zehntägige Schulung zzgl. vier Tage Praktikum vermittelt weiterführende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Durchstrahlungsprüfung. Die Grundlagen werden vertieft, Begriffe wie Aufbaufaktor, Abbildungsqualität und Prüfempfindlichkeit
praxisbezogen erarbeitet und produkt- und regelwerkbezogene
Kenntnisse aus den Industriesektoren werden vermittelt. Besondere Schwerpunkte: Praxis der Filmauswertung, Prüfplanung einschließlich Erstellung von Anweisungen und Kontrolle von Prüfergebnissen.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen oder ZfP-Prüfanweisungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen;
b) die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen;
c) ZfP-Regelwerke, -Normen, -Spezifikationen und -Verfahrensbeschreibungen in ZfP-Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln;
d) die Ausrüstung einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen;
e) Prüfungen durchzuführen und zu überwachen;
f) Prüfergebnisse nach anwendbaren Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten;
g) alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu beaufsichtigen;
h) Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen;
i) über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.
Kurs-Nr. | Schulung | Praktikum | Prüfung | Veranstalter, Ort | |
---|---|---|---|---|---|
RT2F-230
|
05.05.2025 - 16.05.2025 | 19.05.2025 - 22.05.2025 | 23.05.2025 | VECTOR, Hattingen | |
RT2F-233
|
01.09.2025 - 12.09.2025 | 15.09.2025 - 18.09.2025 | 19.09.2025 | VECTOR, Hattingen | |
RT2F-235
|
03.11.2025 - 14.11.2025 | 17.11.2025 - 20.11.2025 | 21.11.2025 | VECTOR, München | |
RT2F-237
|
01.12.2025 - 12.12.2025 | 15.12.2025 - 18.12.2025 | 19.12.2025 | VECTOR, Hattingen |