DICHTHEITSPRÜFUNG - Stufe 3
Schulung Prüfung
Für eine Zertifizierung in der Stufe 3 wird eine bestandene BASIC Prüfung in einem von SECTOR Cert anerkannten Prüfungszentrum (z.B. VECTOR) vorausgesetzt.
BASIC „Fremdprüfungen“ (z.B. von der DGZfP) können nicht für eine Stufe 3 Zertifizierung bei uns anerkannt werden. Wenn jedoch ein gültiges Stufe-3-Fremdzertifikat in einem beliebigen ZfP-Verfahren vorliegt, kann es zur Überprüfung und Anerkennung eingereicht werden und wir können die BASIC Prüfung dann implizit für weitere Stufe-3-Zertifizierungen in anderen Verfahren bei uns anerkennen.
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Diese Schulung bereitet Sie auf die Prüfung im Hauptverfahren Dichtheitsprüfung vor. Wir führen die Schulung praxisnah in Zusammenarbeit mit Industriepartnern durch. Im Fokus stehen allgemeine Kenntnisse zu physikalischen Grundlagen, spezielle Kenntnisse zu Anforderungen, Verfahren und Analyse und besondere Fertigkeiten zur Erstellung von Prüfanweisungen, Prüfprotokollen und Verfahrensbeschreibungen.
“Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
e) ZfP-Personal aller Stufen anzuleiten und zu betreuen.
Für eine Zertifizierung in der Stufe 3 wird eine bestandene BASIC Prüfung in einem von SECTOR Cert anerkannten Prüfungszentrum (z.B. VECTOR) vorausgesetzt.
BASIC „Fremdprüfungen“ (z.B. von der DGZfP) können nicht für eine Stufe 3 Zertifizierung bei uns anerkannt werden. Wenn jedoch ein gültiges Stufe-3-Fremdzertifikat in einem beliebigen ZfP-Verfahren vorliegt, kann es zur Überprüfung und Anerkennung eingereicht werden und wir können die BASIC Prüfung dann implizit für weitere Stufe-3-Zertifizierungen in anderen Verfahren bei uns anerkennen.
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Diese Schulung bereitet Sie auf die Prüfung im Hauptverfahren Dichtheitsprüfung vor. Wir führen die Schulung praxisnah in Zusammenarbeit mit Industriepartnern durch. Im Fokus stehen allgemeine Kenntnisse zu physikalischen Grundlagen, spezielle Kenntnisse zu Anforderungen, Verfahren und Analyse und besondere Fertigkeiten zur Erstellung von Prüfanweisungen, Prüfprotokollen und Verfahrensbeschreibungen.
“Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 3 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, ZfP-Tätigkeiten auszuführen und zu leiten, für die sie zertifiziert ist. Stufe 3-Personal hat nachgewiesen:
a) die Kompetenz zur Bewertung und Interpretation von Ergebnissen auf Basis existierender Normen, Regelwerke und Spezifikationen;
b) ausreichend praktische Kenntnisse über anzuwendende Materialien, Herstellung, Prozess- und Produkttechnologien, um ZfP-Verfahren auszuwählen, ZfP-Techniken einzuführen und bei der Aufstellung von Annahmekriterien mitzuwirken, wenn diese anderweitig nicht verfügbar sind;
c) allgemeine Kenntnisse über andere in Abschnitt 4 aufgelistete ZfP-Verfahren.
Das Stufe 3-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) ZfP-Prüfanweisungen und Verfahrensbeschreibungen einzuführen, auf redaktionelle und technische Richtigkeit zu prüfen und zu validieren;
b) Normen, Regelwerke, Spezifikationen und Verfahrensbeschreibungen auszulegen;
c) die anzuwendenden Prüfverfahren, Verfahrensbeschreibungen und ZfP-Prüfanweisungen zu festzulegen;
d) alle Aufgaben in allen Stufen auszuführen und zu beaufsichtigen;
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| Kurs-Nr. | Schulung | Prüfung | Veranstalter, Ort | |
|---|---|---|---|---|
|
LT-26-419
|
09.11.2026 - 16.11.2026 | 17.11.2026 | Leybold GmbH, Köln |