DICHTHEITSPRÜFUNG - Stufe 2
Schulung Prüfung
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Die Schulung gliedert sich in zwei Module. Das Schulungsmodul (3 Tage) vermittelt die physikalischen und vakuumtechnischen Grundlagen sowie den Aufbau und die Wirkungsweise von Vakuumpumpen, -messgeräten und deren Einsatz. Das Anwendungsmodul (6 Tage) vertieft Ihr Wissen zu Normen, Regelwerken sowie in Kooperation mit Industriepartnern die theoretischen und praktischen Grundlagen der verschiedenen Prüftechniken.
Die Schulung gliedert sich in zwei Module. Das Schulungsmodul (3 Tage) vermittelt die physikalischen und vakuumtechnischen Grundlagen sowie den Aufbau und die Wirkungsweise von Vakuumpumpen, -messgeräten und deren Einsatz. Das Anwendungsmodul (6 Tage) vertieft Ihr Wissen zu Normen, Regelwerken sowie in Kooperation mit Industriepartnern die theoretischen und praktischen Grundlagen der verschiedenen Prüftechniken.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen oder ZfP-Prüfanweisungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen;
b) die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen;
c) ZfP-Regelwerke, -Normen, -Spezifikationen und -Verfahrensbeschreibungen in ZfP-Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln;
d) die Ausrüstung einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen;
e) Prüfungen durchzuführen und zu überwachen;
f) Prüfergebnisse nach anwendbaren Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten;
g) alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu beaufsichtigen;
h) Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen;
i) über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.
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Die Schulung gliedert sich in zwei Module. Das Schulungsmodul (3 Tage) vermittelt die physikalischen und vakuumtechnischen Grundlagen sowie den Aufbau und die Wirkungsweise von Vakuumpumpen, -messgeräten und deren Einsatz. Das Anwendungsmodul (6 Tage) vertieft Ihr Wissen zu Normen, Regelwerken sowie in Kooperation mit Industriepartnern die theoretischen und praktischen Grundlagen der verschiedenen Prüftechniken.
Die Schulung gliedert sich in zwei Module. Das Schulungsmodul (3 Tage) vermittelt die physikalischen und vakuumtechnischen Grundlagen sowie den Aufbau und die Wirkungsweise von Vakuumpumpen, -messgeräten und deren Einsatz. Das Anwendungsmodul (6 Tage) vertieft Ihr Wissen zu Normen, Regelwerken sowie in Kooperation mit Industriepartnern die theoretischen und praktischen Grundlagen der verschiedenen Prüftechniken.
Personen aus dem Bereich der Qualitätssicherung aus Unternehmen des Stahlbaus, Anlagenbaus, Rohrleitungsbaus, Fahrzeugbaus, aus Prüflaboren oder Schweißausbildungsstätten. Schweißer und Schweißwerkmeister mit besonderen Aufgaben in der Qualitätssicherung. Selbstständig tätige Ingenieure.
Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat die Fähigkeit nachgewiesen, zerstörungsfreie Prüfungen nach ZfP-Verfahrensbeschreibungen oder ZfP-Prüfanweisungen durchzuführen. Das Stufe 2-Personal darf innerhalb des auf dem Zertifikat festgelegten Geltungsbereiches durch den Arbeitgeber autorisiert werden:
a) die ZfP-Prüftechnik für das anzuwendende Prüfverfahren auszuwählen;
b) die Grenzen für die Anwendung des Prüfverfahrens festzulegen;
c) ZfP-Regelwerke, -Normen, -Spezifikationen und -Verfahrensbeschreibungen in ZfP-Prüfanweisungen, die den realen Arbeitsbedingungen angepasst sind, umzuwandeln;
d) die Ausrüstung einzustellen und die Einstellungen zu überprüfen;
e) Prüfungen durchzuführen und zu überwachen;
f) Prüfergebnisse nach anwendbaren Normen, Regelwerken, Spezifikationen oder Verfahrensbeschreibungen auszulegen und zu bewerten;
g) alle Tätigkeiten in oder unterhalb der Stufe 2 durchzuführen und zu beaufsichtigen;
h) Personal in oder unterhalb der Stufe 2 anzuleiten und zu betreuen;
i) über Ergebnisse von zerstörungsfreien Prüfungen Bericht zu erstatten.
Kurs-Nr. | Schulung | Prüfung | Veranstalter, Ort | |
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LT2-68
|
23.06.2025 - 03.07.2025 | 04.07.2025 | Leybold, Köln |