Prüfungselemente und Prüfungszeiten nach DIN EN ISO 9712

Die Prüfung muss sich auf ein ZfP-Verfahren, eine Technik, einen Industriesektor
und/oder einen Produktsektor, falls anwendbar, beziehen.

Prüfungszeit Stufe 1:
allgemeines Prüfungselement ind. 40 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 2 Minuten je Frage
spezielles Prüfungselement mind. 20 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 3 Minuten je Frage
mind. 30 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 3 Minuten je Frage bei zwei oder mehr Sektoren unter Berücksichtigung der betreffenden Industrie- oder Produktsektoren
praktisches Prüfungselement 2 Prüfstücke (3 Prüfstücke VT) zzgl. Prüfprotokoll je Prüfstück 60 min.
Prüfungszeit Stufe 2:
allgemeines Prüfungselement

mind. 40 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 2 Minuten je Frage

spezielles Prüfungselement mind. 20 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 3 Minuten je Frage
mind. 30 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 3 Minuten je Frage bei zwei oder mehr Sektoren unter Berücksichtigung der betreffenden Industrie- oder Produktsektoren
praktisches Prüfungselement 2 Prüfstücke (3 Prüfstücke VT) zzgl. Prüfprotokoll je Prüfstück 60 min.
Erstellung einer ZfP-Prüfanweisung 60 Minuten
Prüfungszeit Stufe 3:
Teil A - Technische Kenntnisse mind. 40 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 2 Minuten je Frage
Teil B - Kenntnisse über Dokumente mind. 20 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 3 Minuten je Frage
Teil C - Stufe 2-Kenntnis der Verfahren mind. 40 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 2 Minuten je Frage
Teil D - Allgemeine Prüfung mind. 40 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 2 Minuten je Frage
Teil E - Spezielle Prüfung mind. 40 Multiple-Choice-Prüfungsfragen à 2 Minuten je Frage
Teil F - ZfP-Verfahrensbeschreibungen 1 x Verfahrensbeschreibung 60 Minuten

Prüfungshilfsmittel

Hilfsmittel, wie z. B. Regelwerke, Norme, Spezifikationen, Verfahrensbeschreibungen und elektronische Geräte sind nur zugelassen, wenn sie Bestandteil der Prüfungsunterlagen sind oder von der Zertifizierungsstelle genehmigt wurden.

Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse des Kandidaten

 

Bei der Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Zertifizierungsprogramme von SECTOR Cert sollen die speziellen Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung und die Zulassung von Hilfsmitteln. Die Art der körperlichen Beeinträchtigung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachzuweisen.

Nachweise

Geeignete Nachweise zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse sind:

•   Ärztliche Bescheinigung / psychologisches Gutachten
•   Kopie des Schwerbehindertenausweises

Die ärztliche Bescheinigung sollte die aus ihrer Sicht erforderlichen und geeigneten Nachteilsausgleiche beschreiben und begründen.

Die Feststellung, dass eine zu berücksichtigende Beeinträchtigung vorliegt, erfolgt durch den Leiter unserer Zertifizierungsstelle SECTOR Cert. Es handelt sich stets um eine bedarfsgerechte Einzelfallentscheidung über die individuelle Gestaltung der Prüfungsbedingungen.

Der Antrag auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse ist vor der Anmeldung zur Prüfung schriftlich an den Leiter der Zertifizierungsstelle zu richten.

Gültigkeit der Qualifizierungsprüfungen

Ergebnisse von Qualifizierungsprüfungen bleiben als Grundlage für die Zertifizierungsentscheidung in der Regel zwei Jahre gültig.
Die genauen Regelungen zur Gültigkeit sind im jeweiligen Zertifzierungsprogramm beschrieben.

Zu den Zertifizierungsprogrammen von SECTOR Cert.

Einsichtnahme in Prüfungsergebnisse

Eine Einsichtnahme in die bewertete Prüfung kann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des offiziellen Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Prüfungsstelle beantragt werden. Die Einsichtnahme findet immer in den Räumlichkeiten am Sitz der SECTOR Cert statt und erfolgt unter Ausschluss jeglicher elektronischer Geräte oder Notizmöglichkeiten in Begleitung einer von SECTOR Cert benannten Person. Die Einsichtnahme ist zeitlich auf max. 1 Stunde begrenzt.

Einspruch gegen Prüfungsergebnisse

Ein Einspruch gegen ein Prüfungsergebnis muss schriftlich oder per Email an die Zertifizierungsstelle gerichtet werden. Es erfolgt eine zweite unabhängige Bewertung der Prüfung durch einen Vertreter der Zertifizierungsstelle. Spätestens 6 Wochen nach Einreichung des Einspruchs erhalten Sie das Ergebnis der Zweitbewertung.